UMSETZUNG
Umsetzungshonorar

Honorarmodell
(Bezugsgröße ist die empfohlene Maßnahme):

Für die Umsetzung der mit dem Mandanten besprochenen Maßnahmen erhält der Finanzweiser zusätzlich zu den genannten Honoraren (Honorar für die Erstanalyse und Betreuungshonorar) ein Umsetzungshonorar zzgl. aktueller gesetzlicher MwSt. gemäß der Umsetzungshonorarordnung der Finanzweiser. Der für die Umsetzung erforderliche Stundenaufwand wird davon in Abzug gebracht, so dass der Mandant nicht doppelt bezahlt.

Sollte die Umsetzung von gemeinsam mit dem Mandanten beschlossenen Maßnahmen aus welchen Gründen auch immer nicht möglich oder aufgrund der Art der Umsetzung nicht nach der Umsetzungshonorarordnung berechenbar sein, berechnet sich das Umsetzungshonorar nach dem Stundenaufwand multipliziert mit dem gültigen Stundensatz für Finanzweiser.*

*Der Stundensatz beträgt 280,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt..