VERGüTUNG üBER HONORARE

Der Finanzweiser erhält für seine Dienstleistung von dem Mandanten ein Honorar. Die Höhe des Honorars setzt sich aus dem Honorar für die Erstanalyse, dem Betreuungshonorar sowie einem Umsetzungshonorar zusammen und bemisst sich nach der jeweils gültigen Honorar- und Umsetzungshonorarordnung.
Honorarbereiche:

Erstanalyse - Betreuung - Umsetzung