UMSETZUNG DER EMPFEHLUNGEN

Die Umsetzung der Empfehlungen aus der Erstanalyse garantiert den Erfolg und den Nutzen für den Mandanten. Sie erfolgt im Rahmen der laufenden Beratung. Alternativ kann der Mandant sie auch selbständig mit seinen bisherigen Beratern veranlassen.
Maßnahmen und Ergebnisse

Die Umsetzung gezielter Maßnahmen verändert die zukünftige Privatbilanz. Die Umsetzung erfolgt in der laufenden Zusammenarbeit und erzeugt den Zusatznutzen für den Mandanten durch die laufende Beratung.

Privatbilanz nach Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Bitte öffnen Sie das folgende Beispiel:



Die optimierte Finanzierung ist z.B. eine mögliche Maßnahme. Sie bewirkt eine positive Zinsdifferenz, solange der Mandant über ein hohes zu versteuerndes Einkommen verfügt und wird mit Eintritt in den Ruhestand oder Vorruhestand in den meisten Fällen beendet.
Dabei wird das zur Entschuldung betrieblicher Darlehen vorgesehene Kapital steuerbegünstigt angelegt und die Darlehen weitergeführt. Solange der Zinsaufwand nach Steuer geringer ausfällt als der Anlagezins nach Steuern, wächst das Vermögen aus sich heraus.